Seit Januar 2026 dürfen Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen – doch viele Betriebe zögerten, weil zentrale Praxisfragen offen waren. Jetzt liefert ein offizieller Fragen-Antworten-Katalog des Bundesfinanzministeriums Antworten zu den lohnsteuerlichen Pflichten.
Seit 1. Januar 2026 dürfen Personen, die bereits ihr gesetzliches Rentenalter erreicht haben und eine Rente beziehen, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Da diese Regelung jedoch brandneu ist und viele Fragen bisher unbeantwortet blieben, haben viele Rentner und Arbeitgeber die Aktivrente noch nicht in Anspruch genommen.
Fragen-Antworten-Katalog des Bundesfinanzministeriums
Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums ist nun ein Fragen-Antworten-Katalog zu vielen der aufgetauchten Praxisfragen zur neuen Aktivrente zu finden.
>> Fragen und Antworten zur Aktivrente
In diesem Fragen-Antworten-Katalog finden sich auch Hinweise, welche lohnsteuerlichen Pflichten der Arbeitgeber erfüllen muss. Nur wenn sich ein Arbeitgeber an diese Vorgaben hält, muss er bei künftigen Lohnsteuerprüfungen nicht fürchten, dass das Finanzamt Zahlungen an einen Aktivrentner doch steuerpflichtig einstuft.
Steuertipp: Hilft der Fragen-Antworten-Katalog des Bundesfinanzministeriums nicht weiter, können Arbeitgeber auch beim Finanzamt nachhaken, ob sie alles richtig machen und die Zahlungen an den Aktivrentner tatsächlich steuerfrei bleiben dürfen. Dazu können Arbeitgeber beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beantragen. Dieser Service des Finanzamts ist kostenlos und schafft steuerliche Rechtssicherheit. dhz
